Dienstleistungen

Technische Überprüfung
Der § 7 der Spielverordnung (SpielV) sieht spätestens alle 24 Monate eine Überprüfung von Geldspielgeräten vor.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Kontrolle von Hard- und Software, von Spielabläufen, Gewinn- und Verlustgrenzen sowie die Einhaltung zulässiger Spielmechanismen.
Die Durchführung von Überprüfungen erfolgt an den Aufstellorten zur Überwachung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

Dokumentation und Gutachtenerstellung
Die Dokumentation und Ausarbeitung schriftlicher Gutachten und Prüfberichte zur Unterstützung für Behörden, wie z. B. Gerichte und Ordnungsämter, gehören zu den Kernaufgaben.
Gutachten für Privatpersonen können selbstverständlich ebenfalls erstellt werden.

Beratung von Aufstellunternehmen
Wir bieten Ihnen gern die fachliche Unterstützung in Fragen der Konformität, Zulassung und weiteren Rahmenbedingungen von Geldspielgeräten.