Unsere Versprechen – immer und überall

Überprüfung von Geldspielgeräten gemäß § 7 Spielverordnung


Von der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Geldspielgeräten nach §7 der Spielverordnung.

Die Spielverordnung legt in § 7 fest, dass der Aufsteller ein aufgestelltes Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung auf seine Überein- stimmung mit der zugelassenen Bauart überprüfen lassen muss.

Die erfolgreiche Überprüfung der Spielgeräte wird durch eine Prüfbescheinigung und durch eine Prüfplakette am Gerät bescheinigt. 

Vertrauen Sie auf unsere
Diskretion


Egal worum es geht, Sie können sich auf unsere hundertprozentige Diskretion verlassen. 

Diskretion bedeutet für uns, sensibel mit Informationen umzugehen sowie zu schützen und Dinge nicht weiterzugeben, die einem anvertraut wurden. 

Vertrauen ist die Überzeugung, dass sich jemand ehrlich, zuverlässig und verantwortungsvoll verhält. 
Es entsteht durch konsequentes Handeln und ist die Grundlage für sichere Beziehungen und verbindliche Zusammenarbeit.

Beratung vom Profi

Expertise

Wir bauen auf langjährige Erfahrung und technische Expertise.

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